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Glossar

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen in Deutschland, digitale Angebote wie Webseiten und Onlineshops barrierefrei zu gestalten, insbesondere im E-Commerce und bei Verbraucher-Dienstleistungen.

Betroffen sind vor allem Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher verkaufen, etwa Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme oder Banking-Angebote. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und maximal zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob und wie euer Angebot betroffen ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Praktisch bedeutet Barrierefreiheit: ausreichende Kontraste, Bedienbarkeit per Tastatur, Alternativtexte für Bilder, verständliche Formulare und sauberen, strukturierten Code, der mit Screenreadern funktioniert. Vieles davon ist schlicht gutes Handwerk und verbessert nebenbei SEO und Nutzererlebnis für alle.

Wichtig: Dieser Eintrag ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Die technische Umsetzung übernehmen wir; verbindliche rechtliche Einordnung liefert eine Anwaltskanzlei.

Verwandte Begriffe: Core Web Vitals · Strukturierte Daten (Schema.org)

Aus der Praxis

Theorie verstanden? Wir setzen sie um.