Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Leistungen und Lieferungen von Einblick Digital an Auftraggeber, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB erfolgt nicht.
1.2 Vertragspartner des Kunden ist Einblick Digital, Inhaber Daniel Nolte, Pestalozzistr. 3, 38114 Braunschweig (im Folgenden: Einblick Digital oder Agentur). Einblick Digital arbeitet mit einem Netzwerk fester freier Mitarbeiter zusammen; deren Einbindung richtet sich nach Ziffer 4.
1.3 Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.4 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, soweit Einblick Digital ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Angebote von Einblick Digital, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist Einblick Digital an das Angebot nicht mehr gebunden. Ein bloßer Kostenvoranschlag ist freibleibend und stellt lediglich die Aufforderung an den Auftraggeber dar, seinerseits ein Angebot abzugeben, das der Annahme durch Einblick Digital bedarf.
2.2 Erstellt Einblick Digital über Besprechungen mit dem Kunden einen schriftlichen Kontaktbericht, ist dessen Inhalt für die Vertragsparteien verbindlich, sofern der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach Zugang in Textform widerspricht. Auf diese Folge wird im Kontaktbericht hingewiesen.
2.3 Die Entwicklung und Präsentation konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge erfolgt, sofern nichts anderes vereinbart ist, gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars.
2.4 Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, verbleiben alle Leistungen, insbesondere Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke und Ideen, im Eigentum von Einblick Digital. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material (gleich in welcher Form) zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage eigener Materialien zu verwenden. Er hat sämtliche Unterlagen unverzüglich zurückzugeben und Kopien zu löschen. Einblick Digital bleibt es unbenommen, präsentierte Ideen, Werke und Entwürfe für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
2.5 Die unbefugte Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung verpflichtet den Kunden zur Zahlung eines Honorars in Höhe der betreffenden Leistung; dieses orientiert sich am Angebot von Einblick Digital oder, sofern ein solches nicht vorliegt, an marktüblichen Konditionen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
3. Leistungsumfang und Leistungsänderungen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der bei Auftragserteilung vereinbarten Leistungsbeschreibung. Zusätzliche oder nachträgliche Änderungen der Leistungsbeschreibung bedürfen der Textform.
3.2 Einblick Digital erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign und Webentwicklung (u. a. mit Wix Studio, Wix Headless und modernen Web-Frameworks), individuelle Software-Lösungen sowie AI-Lösungen und Beratung. Geschuldet ist die vertraglich vereinbarte Leistung; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Umsätze, Platzierungen in Suchmaschinen, Conversion-Raten) ist nur geschuldet, wenn er ausdrücklich in Textform zugesagt wurde.
4. Einsatz von Dritten und Drittplattformen
4.1 Einblick Digital ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.
4.2 Einblick Digital ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen Einblick Digital vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern Einblick Digital dem Auftraggeber Name und Anschrift des Dritten genannt hat und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Woche in Textform widersprochen hat.
4.3 Leistungen können auf Plattformen und Infrastrukturen dritter Anbieter aufsetzen (z. B. Wix, Vercel, Hosting-, CMS- und API-Anbieter). Verträge über die Nutzung solcher Plattformen (insbesondere Abonnements, Lizenzen und Domains) kommen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Anbieter zustande; die dort anfallenden Entgelte trägt der Kunde. Zugänge und Konten werden, soweit möglich, auf den Kunden registriert.
4.4 Für die Verfügbarkeit, Funktionsänderungen, Preisanpassungen oder die Einstellung von Diensten dritter Anbieter übernimmt Einblick Digital keine Gewähr und keine Haftung; Ziffer 14 bleibt unberührt. Erkennt Einblick Digital, dass sich Änderungen eines Drittanbieters wesentlich auf vereinbarte Leistungen auswirken, informiert Einblick Digital den Kunden und stimmt das weitere Vorgehen ab; hierdurch veranlasste Mehraufwände sind nach Ziffer 7 zu vergüten.
4.5 In Arbeitsergebnissen können Open-Source-Komponenten enthalten sein. Für diese gelten ergänzend die jeweiligen Open-Source-Lizenzbedingungen; die eingeräumten Nutzungsrechte nach Ziffer 11 gelten insoweit nur im Rahmen dieser Lizenzen.
5. Einsatz von Künstlicher Intelligenz
5.1 Einblick Digital setzt bei der Leistungserbringung nach fachlichem Ermessen auch KI-gestützte Werkzeuge ein (z. B. für Entwicklung, Text-, Bild- und Konzepterstellung). Die Verantwortung für die vertragsgemäße Qualität der Arbeitsergebnisse bleibt hiervon unberührt.
5.2 Vertrauliche Informationen des Kunden werden nur unter Beachtung von Ziffer 15 und den datenschutzrechtlichen Anforderungen in KI-Werkzeuge eingegeben; personenbezogene Daten nur, soweit eine datenschutzrechtliche Grundlage besteht.
5.3 Ist Vertragsgegenstand die Bereitstellung KI-gestützter Systeme für den Kunden (z. B. Voice Agents oder unternehmensinterne Assistenten), gilt ergänzend: KI-Systeme erzeugen Ausgaben probabilistisch; inhaltliche Richtigkeit im Einzelfall kann nicht zugesichert werden. Der Kunde ist für die Prüfung der Ausgaben vor deren geschäftlicher Verwendung sowie für die Erfüllung ihn treffender gesetzlicher Pflichten beim Einsatz von KI (z. B. Transparenz- und Kennzeichnungspflichten) verantwortlich. Einblick Digital unterstützt hierbei im vereinbarten Umfang.
5.4 Soweit Bestandteile von Arbeitsergebnissen ausschließlich KI-generiert und daher urheberrechtlich nicht schutzfähig sind, beziehen sich die Regelungen in Ziffer 11 auf die Einräumung der Nutzung im vertraglich vereinbarten Umfang; ein weitergehender Schutz wird nicht zugesichert.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
6.2 Der Kunde sichert Daten und Programme jeweils vor Übergabe an Einblick Digital nach dem Stand der Technik, um bei einem Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.
6.3 Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt oder verzögert er eine ihm obliegende Mitwirkung, kann Einblick Digital den hierdurch entstandenen Mehraufwand und Leistungsausfall nach den vereinbarten bzw. üblichen Sätzen in Rechnung stellen; vereinbarte Termine verschieben sich angemessen.
7. Vergütung
7.1 Sofern im Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den jeweils aktuellen Stundensätzen abgerechnet. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist vergütungspflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
7.2 Einblick Digital ist berechtigt, Leistungen in Form von Abschlagszahlungen jeweils zum Monatsende abzurechnen, ohne dass die Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.
7.3 Interne Sachkosten, die zur Durchführung der vertraglichen Leistung anfallen (z. B. Lizenz-, Versand-, Vervielfältigungs- und Reisekosten), werden dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis berechnet.
7.4 Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Künstlersozialabgabe, Lizenzgebühren für Bilder und Videos, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
8. Zahlungsbedingungen und Verzug
8.1 Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.2 Bei Zahlungsverzug ist Einblick Digital berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz sowie die gesetzliche Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
8.3 Befindet sich der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann Einblick Digital für noch zu erbringende Leistungen angemessene Vorauszahlungen verlangen und nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Frist weitere Leistungen bis zum Ausgleich der offenen Forderungen zurückbehalten. Das Zurückbehaltungsrecht kann auch die Abschaltung einer von Einblick Digital betriebenen Webseite oder Web-Applikation umfassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und keine überwiegenden Interessen des Kunden entgegenstehen.
8.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungszugang in Textform zu erheben; die Fälligkeit bleibt hiervon unberührt. Auf die Bedeutung des Fristablaufs wird in der Rechnung hingewiesen; gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
8.5 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich Einblick Digital das Eigentum an allen Leistungen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte nach Ziffer 11 vor.
9. Abnahme
9.1 Abnahmefähige Leistungen hat der Kunde innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Bereitstellung abzunehmen. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden; im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
9.2 Erklärt sich der Kunde innerhalb der Frist nach Ziffer 9.1 nicht, gilt die Leistung als abgenommen, sofern Einblick Digital den Kunden bei Bereitstellung auf diese Folge hingewiesen hat. Die Leistung gilt ferner als abgenommen, wenn der Kunde sie produktiv nutzt.
9.3 Verweigert der Auftraggeber die Abnahme unberechtigt und erklärt er den Rücktritt vom Auftrag, behält Einblick Digital den Vergütungsanspruch für bereits erbrachte Leistungen. Einblick Digital kann daneben eine Entschädigungspauschale in Höhe von 75 % der auf die noch nicht erbrachten Leistungen entfallenden vereinbarten Vergütung verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Einblick Digital bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
9.4 Nach der Abnahme geäußerte Beanstandungen, Reklamationen oder Änderungswünsche, die keine Mängel betreffen, sind nicht Gegenstand des Vertrages und bedürfen eines gesonderten Auftrags.
10. Liefertermine
10.1 Lieferfristen und -termine sind nur verbindlich, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten (z. B. Bereitstellung von Informationen und Unterlagen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von Einblick Digital in Textform als verbindlich bestätigt worden sind.
10.2 Gerät Einblick Digital in Verzug, ist zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs richten sich nach Ziffer 14.
10.3 Bei unvorhergesehenen Hindernissen außerhalb des Einflussbereichs von Einblick Digital (höhere Gewalt, Ausfall von Drittplattformen im Sinne von Ziffer 4.3 u. ä.) verlängern sich Lieferfristen angemessen. Einblick Digital teilt dem Kunden Eintritt und voraussichtliches Ende solcher Hindernisse unverzüglich mit.
11. Nutzungsrechte
11.1 Von Einblick Digital angefertigte Entwürfe, Konzepte, Designs, Quellcode und sonstige Arbeitsergebnisse sind, soweit schutzfähig, urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne Zustimmung von Einblick Digital nicht genutzt, bearbeitet oder geändert werden; unberechtigte Nutzung verpflichtet zur Zahlung eines branchenüblichen Honorars, weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
11.2 Der Umfang der Rechteeinräumung richtet sich in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der Gesamtvergütung auf den Kunden über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht anders geregelt, vergütungspflichtig und bedürfen der vorherigen Einwilligung von Einblick Digital.
11.3 Über den Umfang der Nutzung steht Einblick Digital ein Auskunftsanspruch zu.
12. Referenznennung und Eigenwerbung
12.1 Einblick Digital darf die entwickelten Arbeitsergebnisse angemessen und branchenüblich signieren, sich auf der erstellten Webseite des Kunden (z. B. im Footer oder Impressum) als verantwortliche Agentur nennen und den erteilten Auftrag einschließlich der Benennung des Auftraggebers und des Projekts für die Eigenwerbung (einschließlich Teilnahme an Wettbewerben) nutzen. Dies gilt auch über die Vertragsdauer hinaus.
12.2 Der Kunde kann der Nennung jederzeit in Textform widersprechen, soweit ihm die Nennung nicht zumutbar ist oder berechtigte Geheimhaltungsinteressen bestehen.
13. Gewährleistung
13.1 Der Auftraggeber hat die erbrachten Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall vor einer produktiven Nutzung, zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge offensichtlicher Mängel, gelten die Leistungen insoweit als genehmigt. Für versteckte Mängel gilt die Rügepflicht ab Entdeckung.
13.2 Bei Mängeln, die Einblick Digital zu vertreten hat, kann Einblick Digital nach eigener Wahl nacherfüllen (nachbessern oder neu liefern); hierfür stehen jeweils zwei Versuche innerhalb angemessener Frist zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, gelten die gesetzlichen Rechte des Kunden nach Werkvertragsrecht.
13.3 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
14. Haftung
14.1 Einblick Digital haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
14.3 Bei Datenverlust haftet Einblick Digital im Rahmen der Ziffern 14.1 und 14.2 nur für den Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (Ziffer 6.2) entstanden wäre.
14.4 Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Urheber-, Wettbewerbs-, Marken- und Datenschutzrecht sowie zu KI-spezifischen Rechtspflichten, ist nicht Aufgabe von Einblick Digital. Einblick Digital haftet daher nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalt und Gestaltung der Arbeitsergebnisse sowie für vom Kunden übermittelte oder auf Wunsch des Kunden eingesetzte Inhalte. Lässt Einblick Digital auf Wunsch des Kunden die rechtliche Zulässigkeit prüfen, trägt der Kunde die Kosten; eine Haftung für das Ergebnis der Prüfung übernimmt Einblick Digital nicht.
14.5 Wird Einblick Digital von Dritten wegen der Gestaltung oder des Inhalts von Arbeitsergebnissen in Anspruch genommen, die auf Vorgaben oder gelieferten Inhalten des Kunden beruhen, stellt der Kunde Einblick Digital von der Haftung frei.
15. Vertraulichkeit
15.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle im Zusammenhang mit dem Vertrag zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse sind, geheim zu halten und sie, soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
15.2 Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation vorgestellte Ideen, Konzepte und Entwürfe, solange und soweit der Auftraggeber diese nicht beauftragt und vergütet hat.
16. Datenschutz und Datensicherung
16.1 Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die DSGVO und das BDSG. Informationen zur Datenverarbeitung durch Einblick Digital enthält die Datenschutzerklärung.
16.2 Der Auftraggeber gewährleistet, dass von ihm oder auf seine Veranlassung übermittelte personenbezogene Daten im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben erhoben und verarbeitet wurden und ihre Nutzung durch Einblick Digital im Rahmen des Auftrags zulässig ist.
16.3 Verarbeitet Einblick Digital personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (z. B. beim Betrieb oder der Wartung von Systemen mit Kundendaten), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
17. Laufende Leistungen und Kündigung
17.1 Für Dauerleistungen (z. B. Betreuung, Wartung, Hosting-Management, Betrieb von AI-Agents) gilt, sofern nichts anderes vereinbart ist: Die Laufzeit beträgt zunächst die vereinbarte Mindestlaufzeit, im Zweifel drei Monate, und verlängert sich jeweils um einen Monat, wenn nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in Textform gekündigt wird.
17.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
17.3 Bei Beendigung unterstützt Einblick Digital den Kunden auf Wunsch gegen Vergütung nach Ziffer 7 bei der Übergabe (z. B. Herausgabe von Zugängen, Export von Inhalten), soweit dem Kunden die betreffenden Rechte zustehen.
18. Schlussbestimmungen
18.1 Soweit in diesen AGB oder in Verträgen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede ist, genügt die Textform nach § 126b BGB (z. B. E-Mail).
18.2 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Braunschweig. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Braunschweig.
18.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch für Vertragsverhältnisse mit Kunden aus dem Ausland, insbesondere aus Österreich und der Schweiz.
18.4 Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie dieser AGB bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
18.5 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.