Partner Agentur
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Grundlagen
Die folgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) haben Gültigkeit, sofern nicht anderweitige Vertragsgestaltungen mit den jeweiligen Vertragsparteien von Einblick Digital diese ausdrücklich ausschließen. An Stelle dieser AGB rücken in diesem Fall die Sondervereinbarungen auf Basis der alternativen Vertragsgestaltung mit dem Kunden.
Einblick Digital ist kein eigenständiges Unternehmen und besitzt keine eigene Rechtsform. Es handelt sich um ein Netzwerk von Freelancern, die unter dem gemeinsamen Namen Einblick Digital arbeiten. Sämtliche Verträge und Vereinbarungen werden daher zwischen dem Kunden und den jeweils beteiligten Freelancern geschlossen.
1. Geltung der AGB
1.1 Für alle Leistungen und Lieferungen der beauftragten Partei an seinen Auftraggeber als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Diese AGB sind Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass eine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.
1.3 Von diesen AGB abweichende, ergänzende oder widersprechende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, soweit sie von Einblick Digital ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.
2. Abwicklung von Aufträgen
2.1. Angebote der Agentur an den Kunden, die Preise enthalten, kann der Auftraggeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang annehmen. Nach Ablauf der Frist ist die Agentur bzw. Vertragspartei an dieses Angebot nicht mehr gebunden. Erstellt die Agentur einen bloßen Kostenvoranschlag, so ist darin lediglich die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftraggeber an die Agentur zu sehen, das der Annahme durch die Agentur bedarf.[1] [LZ2]
2.2. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Erteilung des Auftrags vorgenommenen Produkt-/Leistungs-Beschreibung. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Produkt-/Leistungs-Beschreibung bedürfen der Schriftform.
2.3. Sofern Einblick Digital über Besprechungen mit dem Kunden einen schriftlichen Kontaktbericht erstellt, ist der Inhalt dieses Kontaktberichts für die Vertragsparteien verbindlich, sofern ihm der Kunde nicht binnen weiterer drei Werktage nach Eingang widerspricht.
2.4. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch Einblick Digital sowie deren Vorstellung erfolgt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen worden ist, gegen Zahlung eines gesonderten Präsentationshonorars.
Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen, etc. Eigentum von Einblick Digital. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material – sei es urheberrechtlich geschützt oder nicht –, gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, hat der Kunde alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an Einblick Digital zurückzugeben und verbleibende Kopien zu löschen bzw. zu vernichten.
Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es Einblick Digital unbenommen, die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe, etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot von Einblick Digital oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen. Sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an den von Einblick Digital im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten verbleiben bei Einblick Digital, sofern die Parteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart haben.
2.5 Die Agentur ist berechtigt, sich auf der erstellten Website des Kunden, z.B. im Impressum oder in einem anderen geeigneten Bereich, als verantwortlicher Webdesigner zu erwähnen. Der Kunde hat das Recht, dieser Nennung zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.
3. Beauftragung von Dritten
3.1. Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Erfüllungsgehilfen/Subunternehmer im eigenen Namen damit zu beauftragen.
3.2. Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an denen die Agentur vertragsgemäß mitgewirkt hat, im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu erteilen, sofern die Agentur dem Auftraggeber den Namen und die Anschrift des Dritten genannt und der Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von einer Woche in Schriftform widersprochen hat.
3.3. Aufträge an Werbeträger erteilt die Agentur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Werden Mengenrabatte oder Malstaffeln in Anspruch genommen, erhält der Auftraggeber bei Nichterfüllung der Rabatt- und Staffelvoraussetzungen eine Nachbelastung, die sofort zur Zahlung fällig wird. Der Auftraggeber stellt insoweit die Agentur gegenüber dem Medium auf erstes Anfordern frei.
4. Vergütung der Agenturleistungen
4.1. Sofern in dem Einzelauftrag nichts anderes vereinbart ist, werden die von der Agentur erbrachten Leistungen auf Stundenhonorarbasis nach Zeitaufwand und den aktuellen Stundensätzen der beteiligten Mitarbeiter der Agentur abgerechnet.
4.2. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Agentur berechtigt, ihre Leistungen in Form von Abschlagszahlungen jeweils am Ende eines Monats abzurechnen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.
4.3. Die Vergütungen für Beratung, Entwürfe, Konzepte, Projektmanagement etc. und die Einräumung der Nutzungsrechte verstehen sich in Euro. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.4. Interne Sachkosten, die der Agentur zur Durchführung der vertraglichen Leistung entstehen (z.B. Lizenzkosten, Versand- und Vervielfältigungskosten sowie Reisekosten), berechnet die Agentur dem Auftraggeber zum Selbstkostenpreis.
4.5. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, kann die Agentur für künftig zu erbringende Leistungen Vorauszahlungen verlangen.
4.6 Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Agentur dazu berechtigt, alle Leistungen einzustellen bis eine Vergütung der ausstehenden Zahlungen erfolgt ist. Hierzu gehört auch das Offline schalten einer Webseite oder Web Applikation[DN3] .
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Lizenzgebühren für Bilder und Videos, Gebühren der GEMA oder anderer Verwertungsgesellschaften, Zölle und sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet.
5.2. Rechnungen der Agentur sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozent über dem Basiszinssatz geltend zu machen.
5.3 Einwendungen gegen Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 2 Wochen nach Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch aber die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
5.4. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält sich die Agentur das Eigentum an allen Leistungen und Rechten, insbesondere urheberrechtlichen Nutzungsrechten, sowie das Eigentum an überlassenen Dateien, Unterlagen und Gegenständen, vor.
6. Nutzungsrechte; Umfang und Vergütung
6.1 Sämtliche von Einblick Digital angefertigten Entwürfe, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht den Erfordernissen des § 2 UrhG genügen. Sämtliche Leistungen von Einblick Digital dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von Einblick Digital genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde an Einblick Digital ein branchenübliches Honorar zu zahlen. Darüberhinausgehende Ansprüche bleiben unberührt.
6.2 Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechende Anwendung. Die Rechte gehen erst mit vollständiger Zahlung des Gesamtauftrages auf den Kunden über. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht anderweitig geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen Einwilligung von Einblick Digital.
6.3 Über den Umfang der Nutzung steht Einblick Digital ein Auskunftsanspruch zu.
6.4 Bei Veröffentlichungen wird Einblick Digital in üblicher Form als Urheber genannt. Einblick Digital darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung (einschließlich Teilnahme an Wettbewerben) publizieren. Das umfasst auch die Benennung des Auftraggebers und Projekts. Es gilt auch über den Zeitraum der Vertragsdauer hinaus.
6.5 Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen von Einblick Digital geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Kunden über.
7. Gewährleistung
7.1. Die von der Agentur erbrachten Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Nutzung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bezüglich offensichtlicher Mängel, bekannter Mängel oder Folgemängel.
7.2. Liegt ein Mangel vor, den die Agentur zu vertreten hat, so kann sie nach eigener Wahl den Mangel beseitigen (nachbessern) oder Ersatz liefern. Im Falle der Nachbesserung hat sie das Recht auf zweimalige Nachbesserung jeweils innerhalb angemessener Zeit. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Werkvertragsrechts[4] im BGB.
7.3. Die Gewährleistungspflicht der Agentur erlischt mit dem Ablauf eines Jahres nach Erhalt der Lieferung/Leistung der Agentur durch den Auftraggeber.
8. Haftungsbeschränkung
8.1 – Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haftet Einblick Digital auch für ihre Angestellten und Erfüllungsgehilfen nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit.
8.2 Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts, ist nicht Aufgabe von Einblick Digital. Einblick Digital haftet deshalb nicht für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse sowie für von dem Kunden übermittelten Inhalten und/oder auf Wunsch des Kunden für die vertragsgegenständlichen Leistungen eingesetzten Inhalten. Auf Wunsch des Kunden lässt Einblick Digital die rechtliche Zulässigkeit prüfen, wobei Einblick Digital keine Haftung für das Ergebnis der rechtlichen Prüfung übernimmt. Die durch die rechtliche Prüfung entstehenden Kosten werden vom Kunden übernommen. Einblick Digital haftet auch nicht für die in der Werbung enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.
8.3 Wird Einblick Digital von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Kunde Einblick Digital insoweit von der Haftung frei.
9. Verschwiegenheitsverpflichtung
Die Agentur und der Auftraggeber verpflichten sich hiermit gegenseitig, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss zugänglichen oder übermittelten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet oder nach den sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis des jeweiligen Vertragspartners erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zu Erreichung des Vertragszwecks geboten – weder aufzuzeichnen, zu speichern noch weiterzugeben, weder zu verwerten noch Unbefugten zugänglich zu machen. Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation von der Agentur vorgestellte Ideen, Konzepte, Entwürfe in Text und/oder Bild, solange und soweit der Auftraggeber solche Leistungen nicht in Auftrag gegeben und vergütet hat.
10. Datenschutz/Datensicherung
10.1.Der Auftraggeber bestätigt, dass von ihm oder auf seine Veranlassung von Dritten an die Agentur übermittelte, personenbezogene Daten entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erhoben und verarbeitet wurden, dass etwa erforderliche Zustimmungen Betroffener vorliegen und dass die Nutzung der Daten durch die Agentur im Rahmen des erteilten Auftrags keine dieser Bestimmungen verletzt oder den Rahmen erteilter Zustimmungen überschreitet.
10.2.Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen wie Zeitpunkt, Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und Downloads, von der Agentur während der Dauer des Vertrags/Auftrags gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder dienlich ist.
10.3.Der Auftraggeber wird Daten und Programme jeweils vor Übergabe an die Agentur sichern, um bei Datenverlust die Wiederherstellung zu ermöglichen.
11. Schriftform
Ist in diesen AGB oder im Auftrag/Vertrag oder in sonstigen vertraglichen Unterlagen von „schriftlich“ oder „Schriftform“ die Rede, so kann auch die Textform nach § 126 b BGB verwendet werden (u.a. E-Mail).
12. Erfüllungsort
12.1.Erfüllungsort ist der Sitz des jeweiligen Geschäftspartners. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Geschäftspartners.
12.2.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
§ 13 Abnahme
13.1. Die Abnahme hat innerhalb von 10 Arbeitstagen zu erfolgen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
13.2. Wenn nach Ablauf von 10 Arbeitstagen der Agentur keine Erklärung zur Abnahme zugeht, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
13.3. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme und erklärt in diesem Zuge den Rücktritt vom Auftrag, behält die Agentur den Vergütungsanspruch für bereits begonnene bzw. geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz. Als Schadensersatz kann die Agentur 75% des, dem Auftrag zugrunde liegenden, Kaufpreises gegenüber dem Auftraggeber einfordern.
13.4. Nach der Abnahme eingereichte Beanstandungen und Reklamationen oder Änderungswünsche sind nicht Gegenstand des Vertrags und bedürfen eines Folgeauftrags
§ 14 Lieferung, Lieferfristen
14.1 – Lieferfristen bzw. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Bereitstellen von Informationen bzw. Unterlagen, Erstellung von Leistungskatalogen, Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat und die Termine von Einblick Digital schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind.
14.2 Falls Einblick Digital mit ihren Leistungen in Verzug gerät, ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann Ersatz des Verzugsschadens nur bis zur Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangen.
14.3 Bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereichs von Einblick Digital liegen, verlängert sich die Lieferfrist, soweit die Hindernisse auf die Lieferung der Leistungen von erheblichem Einfluss sind. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer solcher Maßnahmen und Hindernisse. Einblick Digital wird dem Kunden den Eintritt und das voraussichtliche Ende derartiger Hindernisse unverzüglich mitteilen. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber Einblick Digital wird dadurch nicht begründet.
14.4 Kommt der Kunde mit der Annahme der Leistung in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Kunde eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann Einblick Digital den entstandenen Leistungsausfall nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste in Rechnung stellen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist vorbehaltlich abweichender zwingender gesetzlicher Regelungen Braunschweig.
15.2 Änderungen oder Ergänzungen von Aufträgen sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
15.4 Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden deutsches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, anwendbar.
15.5. Einblick Digital ist befugt, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.