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Leistungen · Webseiten

Barrierefreiheit: Pflicht für viele, gut für alle.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Wir machen Webseiten und Shops barrierefrei nach WCAG 2.1 AA, ohne dass euer Design darunter leidet. Zertifiziert, erprobt und an unserer eigenen Seite ablesbar.

Wen das BFSG betrifft

Wahrscheinlich mehr, als ihr denkt.

Das Gesetz erfasst digitale Angebote mit Verbraucherkontakt, unter anderem:

  • Online-Shops und E-Commerce-Angebote für Verbraucher
  • Buchungs- und Terminstrecken, z. B. für Beratung, Reisen oder Dienstleistungen
  • Webseiten, über die Verbraucher Verträge abschließen können
  • Apps und digitale Services mit Verbraucherkontakt

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen. Wir ordnen eure Situation technisch ein; die verbindliche rechtliche Bewertung übernimmt euer Anwalt.

Leistungsbausteine

Vom Audit bis zur laufenden Absicherung.

  • BFSG-Audit

    Prüfung eurer Webseite gegen WCAG 2.1 AA und EN 301 549: verständlicher Bericht mit priorisierten Maßnahmen statt Fachchinesisch.

  • Umsetzung im Bestand

    Wir beheben die Befunde direkt in eurer bestehenden Seite: Kontraste, Tastaturbedienung, Struktur, Formulare, Alternativtexte.

  • Barrierefrei von Anfang an

    Bei Neubauten und Relaunches ist Barrierefreiheit Teil des Designs, nicht die Nachbesserung. Das spart Kosten und Diskussionen.

  • Erklärung zur Barrierefreiheit

    Wir erstellen die geforderte Erklärung und halten sie aktuell, sauber verlinkt und verständlich formuliert.

  • Redaktions-Schulung

    Barrierefreiheit bleibt nur erhalten, wenn euer Team sie pflegt: kurze Guidelines und Schulung für Redakteure.

  • Laufende Prüfung

    Regelmäßige Checks nach Updates und neuen Inhalten, damit eure Seite konform bleibt statt nur konform war.

Warum mit uns

Zertifiziert und selbst gelebt.

  • Zertifiziert: Wix Certified Accessibility, dazu Expert-Zertifizierungen für Design und Entwicklung
  • Diese Seite macht es vor: sichtbare Fokus-Stile, WCAG-AA-Kontraste, Tastaturbedienung, Skip-Link und Reduced-Motion-Support
  • Barrierefreiheit ohne Design-Kompromisse: gute Gestaltung und Zugänglichkeit schließen sich nicht aus
Wix Certified: Accessibility

Häufige Fragen

Klare Antworten zum BFSG.

Gilt das BFSG auch für unsere Webseite?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele digitale Angebote mit Verbraucherkontakt, insbesondere Online-Shops, Buchungsstrecken und Webseiten mit Vertragsabschluss. Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Ob euer Angebot betroffen ist, klären wir im Erstgespräch; verbindliche Rechtsberatung leistet euer Anwalt.
Was passiert, wenn wir nichts tun?
Die Marktüberwachungsbehörden können Maßnahmen bis hin zu Bußgeldern verhängen, dazu kommt das Risiko von Abmahnungen. Mindestens so relevant: Nicht barrierefreie Seiten schließen zahlende Kunden aus und verlieren an Sichtbarkeit, denn viele Anforderungen überschneiden sich mit gutem SEO.
Reicht ein Overlay-Tool nicht aus?
Nein. Overlay-Widgets versprechen Barrierefreiheit per Knopfdruck, beheben aber die Probleme im Code nicht und stehen in der Fachwelt und bei Prüfstellen in der Kritik. Echte Barrierefreiheit entsteht in Struktur, Design und Technik der Seite selbst.
Wie aufwendig ist die Umsetzung?
Das hängt vom Zustand der Seite ab. Häufig lässt sich mit überschaubaren Maßnahmen viel erreichen: Kontraste, Formulare, Alternativtexte und Tastaturbedienung. Ein Audit zeigt euch vorab schwarz auf weiß, was auf euch zukommt, bevor ihr euch festlegt.

Barrierefreiheit und Sichtbarkeit gehören zusammen: Vieles, was das BFSG fordert, stärkt auch euer SEO.

Lasst uns prüfen, wo eure Seite steht.

Audit anfragen